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Wer
kann Mitglied
der Kongregation
werden?
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So spricht der Herr: Wer mein Gebot hält und es halten lehrt, wird groß sein im Himmelreich.
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Zur Kongregation zugelassen werden kann jeder Christ, wenn er die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Die Zulassung zum Eintritt erfolgt immer durch das Kapitel der Gemeinschaft und ist nicht erzwingbar. Manchmal kann es passieren, daß sich jemand für berufen hält, die Kongregation das aber anders sieht.
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Zur Zulassung in die Kongregation gehört die spirituelle Eignung, die Bereitschaft und Befähigung zum gemeinschaftlichen Wirken in den Konventen und zur Identifizierung mit den Zielen und Aufgaben der Kongregation, die Freude am geistlichen Leben in Lehre und Leben, Gebet und Kontemplation der Kongregation und das "sentire cum ecclesia" in der Bereitschaft zur Mitgestaltung der Kirchen in der Weise, wie es unserer Kongregation als ökumenischer Gemeinschaft zukommt.
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Die Zeit des Kennenlernens und der Einführung ist vor allem auch eine Zeit der Motivationsklärung. Zum Gemeinschaftsleben im Gehorsam gegenüber den Regeln der Kongregation gehört eine Berufung Gottes, die nicht nur in subjektiver Selbsteinschätzung bestehen kann.
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Wer Kongregationsmitglied werden möchte, muß sich selbst immer neu nach den Motiven befragen, sie im Laufe der Klärungs- und Einübungsphase vertiefen und läutern und sich daraufhin auch von den übrigen Mitgliedern der Kongregation prüfen lassen. Diese Phase besteht aus drei Schritten: dem Postulat, dem Noviziat und schließlich der Hingabe in die Gemeinschaft.
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